md von digitales-ehrenamt.jetzt und Plaste von Freifunk Neanderland sprechen mit uns über die Gemeinnützigkeit von freifunk
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Veröffentlicht unter CC-BY-NC-SA 4.0 Verknüpfte Sendungen:
Sendungsnotizen
Förderverein Freifunk im Neanderland
Auszug Abgabenordnung
Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen:
die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
AO §52 Abs. 2 Nr. 23
Auszug Einkommensteuergesetz
Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften,
EStG §10b, Absatz 1, Satz Nr. 8
…
4.die Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung fördern
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Gemeinnützigkeit von freifunk