Julisendung zur Störerhaftung

In der Julisendung wollen wir uns mit den Entwicklungen rund um die aktuellen Fälle der Störerhaftung beschäftigen.

Die Anwältin Beata Hubrig wird zu Gast sein und uns direkt erzählen können. Wir laden euch ein, dazuzukommen, um zu diskutieren und Fragen zu stellen.

Diese beiden Artikel sind aktuell zum Thema erschienen: Neue Gefahr Internetzugang: 250.000 € und Die alte Dame.

Wir wollen die Sendung am Sonntag, dem 5. Juli ab 14 Uhr aufzeichnen.
Wir treffen uns im Mumble auf dem Server mumble.freifunk.net.

Wenn ihr Fragen oder weitere Ideen zur Sendung habt, meldet euch gern!
Gebt uns auch bitte für die Vorbereitung Bescheid, wenn ihr teilnehmen
möchtet.

Teile diesen Beitrag

8 Gedanken zu „Julisendung zur Störerhaftung

  1. Pingback: Julisendung zur Störerhaftung | Freifunk Lindweiler

  2. Wie kennzeichnet man einen offenen Zugang? Kann man einfach als SSID freifunk.net wählen oder muss man sich bei Freifunk extra registrieren, um bei einem Rechtsstreit als „Freifunker“ zu gelten? Darf man einfach den Gastzugang einer Fritzbox öffentlich machen?

  3. Bitte ein deutliches Statement bezüglich Erfordernis VPN.
    Stellt sich die Sicht des Fördervereins heute anders dar? Nachdem mit dem TMG der Förderverein freie Netzwerke e.V aktiv die Abschaltung der VPN Instanzen betrieben und Verzicht auf VPN positiv beworben hat, gilt es mit Sicht auf aktuelle Urteile diese Empfehlung zu revidieren?

  4. Das möchte ich gern tun, ich hab die Frage hier platziert weil meine Teilnahme nicht sicher ist und Du um Ideen / Feedback via Kommentar gebeten hattest.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert